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Friedensrichter
Max Weber, Rüti
Ort und Postadresse
Friedensrichteramt Rüti
Breitenhofstrasse 30 (zum Ortsplan)
Postfach 337
8630 Rüti
Kontakt
Telefon 055 251 33 88
Fax 055 251 33 89
E-Mail: friedensrichter@rueti.ch
Sprechstunden des Friedensrichters
Nach Vereinbarung
Aufgaben
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Erste Instanz bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art,
Durchführung von Sühnverhandlungen (Versuch der
Schlichtung/Erledigung einer Klage ohne Weiterzug an ein
Gericht)
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Ehescheidungen: Fragen/Beratung betreffend Vorgehen/
Konvention gemäss dem neuen Scheidungsrecht (gültig ab
1. Januar 2000)
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Ehrverletzungen/nachbarrechtliche Streitigkeiten: Beratung/
Durchführung einer Sühnverhandlung
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Erbrechtliche Fragen: Beratung/Durchführung einer
Sühnverhandlung bei Klagen auf Erbteilung
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Zuständig für folgende Klageeinreichungen:
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Alle zivilrechtlichen Belange (ausser Mietsachen):
Forderungen, Herausgabe, Unterhaltspflicht usw.
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Ehescheidungen: Sühnverfahren bei einseitigem Begehren
(einvernehmliche Scheidung auf gemeinsames Begehren,
§ 111 und 112 ZGB, direkt beim Bezirksgericht einreichen)
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Ehrverletzungen
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Nachbarrechtliche Streitigkeiten
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Arbeitsrechtliche Forderungen
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Feststellungsklagen
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Ihr Schuldner hat Rechtsvorschlag erhoben!
Weiteres Vorgehen
Mit dem Formular "Zivilklage" (beim Friedensrichter- oder Betreibungsamt erhältlich) haben Sie die
Möglichkeit, beim zuständigen Friedensrichteramt eine Zivilklage einzureichen und somit den
Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen.
Ausnahmen
Beruht indessen die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil, einer öffentlichen
Urkunde oder einer durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann beim zuständigen
Richter die Aufhebung des Rechsvorschlages (Rechtsöffnung) verlangt werden.
Bei Mietforderungen ist die Parit. Schlichtungsbehörde des Mietgerichts,
Bezirksgebäude, 8340 Hinwil, zuständig.
Örtliche Zuständigkeit des Friedensrichters
Am Wohnsitz resp. am Firmensitz der beklagten Partei und bei Gerichtsstandsvereinbarungen gemäss
Vertrag. Arbeitsrechtliche Forderungen sind beim Friedensrichter am Sitz des Arbeitgebers
einzureichen.
Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, deren Streitwert CHF 500.-- nicht übersteigt,
entscheidet der Friedensrichter engültig als Richter, in allen anderen Fällen als Sühnbeamter.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Friedensrichteramt Rüti gerne zur Verfügung.
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