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Friedensrichter
Max Weber, Rüti

Ort und Postadresse
Friedensrichteramt Rüti
Breitenhofstrasse 30 (zum Ortsplan)
Postfach 337
8630 Rüti

Kontakt
Telefon 055 251 33 88
Fax 055 251 33 89
E-Mail: friedensrichter@rueti.ch

Sprechstunden des Friedensrichters
Nach Vereinbarung

Aufgaben
  • Erste Instanz bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art, Durchführung von Sühnverhandlungen (Versuch der Schlichtung/Erledigung einer Klage ohne Weiterzug an ein Gericht)
  • Ehescheidungen: Fragen/Beratung betreffend Vorgehen/ Konvention gemäss dem neuen Scheidungsrecht (gültig ab 1. Januar 2000)
  • Ehrverletzungen/nachbarrechtliche Streitigkeiten: Beratung/ Durchführung einer Sühnverhandlung
  • Erbrechtliche Fragen: Beratung/Durchführung einer Sühnverhandlung bei Klagen auf Erbteilung

    Zuständig für folgende Klageeinreichungen:
  • Alle zivilrechtlichen Belange (ausser Mietsachen): Forderungen, Herausgabe, Unterhaltspflicht usw.
  • Ehescheidungen: Sühnverfahren bei einseitigem Begehren (einvernehmliche Scheidung auf gemeinsames Begehren, § 111 und 112 ZGB, direkt beim Bezirksgericht einreichen)
  • Ehrverletzungen
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Forderungen
  • Feststellungsklagen


    Ihr Schuldner hat Rechtsvorschlag erhoben!

    Weiteres Vorgehen
    Mit dem Formular "Zivilklage" (beim Friedensrichter- oder Betreibungsamt erhältlich) haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Friedensrichteramt eine Zivilklage einzureichen und somit den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen.

    Ausnahmen
    Beruht indessen die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann beim zuständigen Richter die Aufhebung des Rechsvorschlages (Rechtsöffnung) verlangt werden.

    Bei Mietforderungen ist die Parit. Schlichtungsbehörde des Mietgerichts, Bezirksgebäude, 8340 Hinwil, zuständig.

    Örtliche Zuständigkeit des Friedensrichters
    Am Wohnsitz resp. am Firmensitz der beklagten Partei und bei Gerichtsstandsvereinbarungen gemäss Vertrag. Arbeitsrechtliche Forderungen sind beim Friedensrichter am Sitz des Arbeitgebers einzureichen.

    Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters
    Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, deren Streitwert CHF 500.-- nicht übersteigt, entscheidet der Friedensrichter engültig als Richter, in allen anderen Fällen als Sühnbeamter.

    Für weitere Fragen steht Ihnen das Friedensrichteramt Rüti gerne zur Verfügung.