News/Mitteilungen
Neueröffnung Restaurant Löwen: Tag der offenen Tür
Christoph und Elisabeth Leiser-Zähner aus Rüti sind die neuen Wirtsleute im Gasthof Löwen. Für die Saalvermietung bleibt die Gemeinde zuständig.
Am Samstag, 3. März 2012, findet von 11.00 bis 20.30 Uhr
der Tag der offenen Tür statt.
Nach diversen Gesprächen ist der Entscheid des Gemeinderats auf die ortsansässigen Eheleute Christoph und Elisabeth Leiser-Zähner gefallen. Beide sind gelernte Köche und weisen sich durch hohe Fachkompetenz und breite Erfahrung im Gastro-Bereich aus. Zuletzt führte das Ehepaar während fünf Jahren erfolgreich den Gasthof Gubel in Menzingen ZG. Ihr Betriebskonzept basiert auf einer gepflegten Gastronomie mit saisonalen, frischen Produkten.
Vereine, Organisationen oder Privatpersonen können den Saal ohne Wirtverpflichtung mieten und sich selbst organisieren. Das Pächterpaar bietet sich jedoch an, die Bewirtung der Gäste zu übernehmen. Damit kommt die Gemeinde dem Wunsch Dritter entgegen, den Saal mit oder ohne Löwenwirt zu benutzen.
Weitere Informationen über den Gasthof Löwen.
Zur Facebook-Veranstaltung der Gemeinde Rüti.
Figurentheater Lupine: 1 + 1 = Kopfsalat
1 + 1 = Kopfsalat; die wundersame Welt von Oskar Schnägg und Frau Gschwind.
Eine gezeichnete Geschichte über Schnelle und Langsame für Langsame und Schnelle ab 5 Jahren.
Wann: Mittwoch, 14. März 2012, ab 15.00 Uhr
Wo: Amthaussaal Rüti, Amthofstrasse 4, 8630 Rüti
Eintritt: Fr. 5.00
Zur Veranstaltung der Gemeinde Rüti.
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Weitere Informationen können Sie dem unten angefügten Flyer entnehmen.
- Kulturkommission Rüti
Film über die Verwaltungslehre
Mit Stolz präsentieren wir den Film über die Lehre in einer Zürcherischen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, an dem die Lernenden der Gemeindeverwaltung Rüti, Claude Gabriel und Jasmin Lang (beide im 3. Lehrjahr), massgeblich mitgearbeitet haben.
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Im Winter keine Feuer im Freien!
Das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) erinnert daran, dass Wald-, Feld- und Gartenabfälle in den Monaten November bis Februar nicht im Freien verbrannt werden dürfen. Ausgenommen sind Brauchtumsfeuer und Grillfeuer (§ 17 der VO).
Bei Verklausungsgefahr in Fliessgewässern sowie bei Hecken- und Weidepflege in schwer zugänglichem Gebiet kann die Gemeinde Ausnahmebewilligungen erteilen. Diese Regelung ist in der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung (713.11) festgelegt, welche am 1. März 2010 in Kraft getreten ist.
Für weitergehende Informationen lesen Sie bitte untenstehenden Artikel, der im Januar 2011 in der Zeitschrift Zürcher Umweltpraxis ZUP erschienen ist.
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