Amtliche Publikationen
Kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz
Anpassung Schutzperimeter bei Parkanlage ehemaliges Kreisspital
Mit Beschluss vom 23. April 2013 hat der Gemeinderat auf Gesuch des Grundeigentümers, Zweckverband ehemaliges Kreisspital Rüti, der Aenderung des Schutzperimeters der Parkanlage an der Spitalstrasse beim ehemaligen Spital, Schutzobjekt Nr. 420, gemäss Situationsplan zugestimmt.
Die Unterlagen liegen vom 3. Mai bis 3. Juni 2013 auf dem Bauamt Rüti, Breitenhofstrasse 30 (Büro 114) zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikationan gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die ange¬rufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
8630 Rüti, 3. Mai 2013
Gemeinderat Rüti

