Arbeitsamt
Dienstleistungen und Aufgaben
- Beratung und Betreuung von Arbeitslosen und von der Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
Wie mache ich meinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend?
Ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung beginnt frühestens ab dem Datum der persönlichen Meldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Wetzikon. Bitte bringen Sie für Ihre Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- AHV-Ausweis-Kopie (graue Karte beidseitig kopieren)
- Schweizer Bürger/innen: Kopie Schriftenempfangsschein der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung)
- Ausländer/innen: Ausländerausweis-Kopie (gilt als Wohnsitzbestätigung)
- Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
- Kopie des Kündigungsschreibens
- Bewerbungen während der Kündigungsfrist (!)

