Gemeindepolizei
Aufgabenbereich / Zuständigkeit Gemeindepolizei Rüti
Die Kommunal-/ Gemeindepolizei Rüti ist gemäss Polizeiorganisationsgesetz (POG) für nachstehende Bereiche zuständig:
Sicherheitspolizei
Die Gemeindepolizei sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit sichtbarer Präsenz für Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Sie führt Personenkontrollen, vor allem an den Brennpunkten, in der Gemeinde Rüti durch und trifft die notwendigen Massnahmen. Das Handeln stützt sich jeweils auf das Polizeigesetz (PolG) und die Strafprozessordnung (StPO) ab.
Verkehrspolizei
Die Gemeindepolizei kontrolliert den ruhenden wie auch den fliessenden Strassenverkehr und ahndet die dabei festgestellten Übertretungen. Sie führt, schwerpunktmässig, zur Hebung der Sicherheit im Strassenverkehr, Geschwindigkeitskontrollen durch. Bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden nimmt sie den Tatbestand auf und rapportiert an die zuständige Amtsstelle.
In Kindergärten sowie Primarschulen führt die Gemeindepolizei Verkehrsinstruktionen durch.
Kriminalpolizei
Sie bearbeitet kriminalpolizeiliche Übertretungs-Straftatbestände wie Diebstahl, Sachbeschädigungen, Tätlichkeiten, Drogenbesitz / Konsum, gemäss Polizeiorganisationsgesetz (POG).
Verwaltungspolizei
Auch die Erledigung von Rechtshilfeersuchen anderer Amtsstellen / Gemeindebehörden, gehört zum breiten Aufgabenbereich der Gemeindepolizei Rüti.
Weitere Bereiche
Die vorgenannten Aufzählungen sind nicht abschliessend, da alle Übertretungen in sämtlichen Gesetzgebungen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindepolizei gehören.
Erreichbarkeit der Gemeindepolizei Rüti
Die Gemeindepolizei Rüti ist anlässlich ihrer Dienstzeit (Tages-/Abend-/ und Nachtdienste) telefonisch erreichbar.
Telefon: 055 250 70 30
Falls der Polizeiposten anlässlich der Dienstzeiten nicht besetzt sein sollte, werden Anrufe auf das Dienstfahrzeug umgeleitet. Somit kann der Bevölkerung eine optimale Erreichbarkeit geboten werden.
Bei Notfällen ausserhalb der Dienstzeiten der Gemeindepolizei Rüti, wo eine Hilfeleistung bzw. der Beizug der Polizei unaufschiebbar ist, z.B. bei Verkehrsunfällen, Beobachtungen von verdächtigen Personen / Situationen, Nachtruhestörungen usw. ist zwingend die Notruf-Nummer 117 zu wählen!
Für administrative Angelegenheiten ist der Kundenschalter für die Bevölkerung zu nachstehenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags nach Verfügbarkeit.

