Geburt
Bei Spitalgeburten erfolgt die Meldung automatisch durch das betreffende Spital an das Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Bei Hausgeburten in Rüti, Bubikon, Dürnten oder Wald ZH muss die Geburt durch die Angehörigen innerhalb von 3 Tagen mit der von der Hebamme unterzeichneten Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt Rüti angezeigt werden.

