Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Privaten Personen oder Organisationen werden auf Gesuch hin folgende Daten bekannt gegeben:
Ohne Einschränkungen, d.h. ohne Interessennachweis (Fr. 10.--),
Name und Vorname
Adresse
Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und kein überwiegendes Interesse entgegensteht (Fr. 20.--),
gleiche Daten wie oben
Zu- und Wegzugsort
Geburtsdatum
Geschlecht
Zivilstand
Heimatort
Wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Fr. 30.--),
gleiche Daten wie oben
weitere Personendaten
Über Personen mit Datensperre dürfen keine Auskünfte erteilt werden.