Dies hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beschlossen.
Systemwechsel bei der Gutschrift der Verrechnungssteuer
bisher am Beispiel Fälligkeiten 2015:
- Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2015 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2015
- Gutschrift in Steuerrechnung 2016, Valuta 30.06.2016, sofern Steuererklärung 2015 bis dann eingereicht wurde
Übergangsjahr 2017: Fälligkeiten 2016, Valuta 30.06.2017, und 2017, Valuta 31.03.2018, mit der Steuerrechnung 2017
inskünftig am Beispiel Fälligkeiten 2018:
- Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2018 und Entscheid über Rückerstattung im Einschätzungsverfahren 2018
- Gutschrift in Steuerrechnung 2018, Valuta 31.03.2019, sofern Steuererklärung 2018 bis dann eingereicht wurde