Rüti: Generelles Feuerverbot ist aufgeboben

Das generelle Feuerverbot ist mit Wirkung ab Freitag, 28. August 2026 für die Gemeinde Rüti aufgehoben. Das generelle Feuerverbot war am 13. Juli für alle Gemeinden im Bezirk Hinwil erlassen worden. Weiterhin gilt hingegen ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe - im ganzen Kanton Zürich.

Mit der Aufhebung des generellen Feuerverbots sind in der Gemeinde Rüti nun offene Feuer wieder erlaubt - allerdings nicht in Wäldern oder in der Nähe von Wäldern. Konkret dürfen nun auch wieder Holz- und Holzkohlegrills betrieben werden. 

Grundlage der Aufhebung des generellen Feuerverbots auf Rütner Gemeindegebiet ist eine Präsidialverfügung. 

Übrigens: Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Zigarettenstummeln, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern bleibt verboten.