Feuerungskontrolle
Öl-, Gasheizungen oder Holzfeuerungen müssen regelmässig kontrolliert werden. Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und den Holzfeuerungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten. Gestützt auf das Kantonale Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen müssen Heizungsanlagen alle zwei Jahre durch einen Feuerungskontrolleur geprüft werden.
In Rüti gilt folgender Rhythmus:
Alle geraden Jahre:
- Strassen mit Anfangsbuchstaben A - D und S - Z
Alle ungeraden Jahre:
- Strassen mit Anfangsbuchstaben E - R
Als Liegenschaftenbesitzer haben Sie die Wahlmöglichkeiten, die Kontrolle
- im Rahmen eines Service-Abonnements oder Einzelauftrages durch Ihre Heizungsfirma
- einem Feuerungskontrolleur mit gültiger Vereinbarung der Gemeinde Rüti oder
- wie bisher durch den amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen zu lassen.
- Gebühren für die amtliche Messung der Feuerungskontrolle
- FAQ Feuerungskontrolle
- Weisung GVZ zur Reinigung von Feuerungsanlagen
Kontakt
Michael Bauert
Tel.: 055 240 18 42
e-mail