Anerkennungen

Für die Anerkennung Ihres Kindes ist das Zivilstandsamt zuständig.

Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes bei einem Zivilstandamt vorgenommen werden. 

Unser Zivilstandskreis gibt Ihnen unter Telefonnummer 055 251 33 40 gerne darüber Auskunft, welche Papiere Sie, auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten, vor der Anerkennung abgeben müssen.