Obligatorisches Schiessen
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
DIM-Wallet mit Erinnerung Schiesspflicht / Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (wenn vorhanden);
Dienstbüchlein (zwingend);
Militärischer Leistungsausweis (zwingend);
Amtlicher Ausweis;
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
Persönlicher Gehörschutz.
Veranstaltungsort
GESA Betzholz
Schützenhausweg 1
8608 Bubikon
Lageplan
Allgemeine Angaben
Kontaktperson: Roland Duss
Tel. 079 261 70 47
praesident@asv-rueti.ch
Kosten
Für Schiesspflichtige Gratis. Ansonsten 10.Fr