Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung (Legislative) beschliesst über Geschäfte, die ihr das kantonale Recht (Gemeindegesetz (GG)) oder die  Gemeindeordnung zuweist. Zu den Aufgaben gehören:

  • Die Festsetzung des Budgets und Gemeindesteuerfusses
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Kreditbewilligungen-/abrechnungen gemäss Gemeindeordnung
  • weitere Aufgaben gemäss Zuweisung

Jedes Jahr finden zwei «ordentliche» Gemeindeversammlungen statt – im Juni für die Abnahme der Jahresrechnung und im Dezember für die Genehmigung des Budgets des kommenden Jahres. Im März und September werden Reservedaten bestimmt, die nach Bedarf beansprucht werden. Jede Versammlung wird spätestens vier Wochen vor dem eigentlichen Datum, unter Bezeichnung der Traktanden, öffentlich bekannt gegeben.

Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen (Anfragerecht § 17 Gemeindegesetz). Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.