Rechtssammlung

Gemäss § 7 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) und § 2 Gemeindeverordnung (VGG, LS 131.11) veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung. In der systematischen Rechtssammlung sind sämtliche aktuell gültigen rechtssetzenden Erlasse, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, Reglemente und dergleichen der Gemeinde enthalten. Ebenfalls sind einige nicht rechtssetzende Dokumente vorhanden. Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet und wird laufend aktualisiert.