Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Überbrückungsleistungen sichern ausgesteuerten, erwerbslosen Personen nach dem 60. Altersjahr bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen. Die Durchführung der Überbrückungsleistungen ist an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übertragen.

            Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, SVA
          

Gesuch um Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Wer Überbrückungsleistungen geltend machen will, muss sich schriftlich mittels Gesuchsformular  bei der SVA Zürich anmelden. Überbrückungsleistungen werden nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Sie sind ein rechtlicher Anspruch (keine Fürsorge) und werden von der Einkommens-/Vermögenslage der Antragsteller abhängig gemacht.

Beratungsstelle Rüti

Der Fachbereich Sozialversicherungen steht mit einer Beratungs- und Anlaufstelle für den Bereich Überbrückungsleistungen zur Verfügung. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Abgabe von Anmeldeformularen und Merkblättern
  • Auskunftserteilung, Anhörung und Unterstützung beim Ausfüllen der Anmeldung sowie Weiterleitung an die SVA Zürich

Adresse
Gemeinde Rüti ZH
Sozialversicherungen
Breitenhofstrasse 30
8630 Rüti ZH

Tel. 055 251 32 00
sozialversicherungen@rueti.ch