Hundekontrolle

Alles Wissenswerte wenn es um Ihren Hund geht.

Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Einwohnerdienste an und geben die erforderlichen Angaben bekannt.

Innert der gleichen Frist melden die Hundehaltenden der Gemeinde:

  • Namens- oder Adressänderung des Halters
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes

Der Kauf, die Übernahme oder der Tod des Hundes ist auch der AMICUS zu melden.