Hundekontrolle
Alles Wissenswerte wenn es um Ihren Hund geht.
Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Einwohnerdienste an und geben die erforderlichen Angaben bekannt.
Innert der gleichen Frist melden die Hundehaltenden der Gemeinde:
- Namens- oder Adressänderung des Halters
- Halterwechsel
- Tod des Hundes
Der Kauf, die Übernahme oder der Tod des Hundes ist auch der AMICUS zu melden.