Sonntagsverkäufe

An höchstens vier Sonntage pro Jahr können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden. Die Gemeinden können diese vier Sonntage für jedes Jahr im Voraus bezeichnen aber höchstens zwei Sonntage nacheinander bestimmen. Damit die Sonntagsverkäufe vom Gemeinderat bewilligt werden können, bitten wir die Gewerbetreibenden die neuen Wunschdaten schriftlich beim Fachbereich Sicherheit bis jeweils Ende des 4. Quartals zu melden (auch per Mail möglich sicherheit@rueti.ch). Die Sonntagsverkäufe können verteilt über das ganze Jahr stattfinden.

Für das Jahr 2024 finden die Sonntagsverkäufe an folgenden Sonntagen statt:

  • 1. Dezember 2024 (Weihnachtsmarkt)
  • 15. Dezember 2024
  • 22. Dezember 2024

Der Gemeinderatsbeschluss kann über folgenden Link eingesehen werden.