Eingetragene Partnerschaften

Eingetragene Partnerschaft

Ab dem 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen.  Von nun an steht den Paaren einzig die Ehe offen. Gleichgeschlechtliche Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Zivilstandskreis unter 055 251 33 40.