Das Jagdregal und die Fischereihoheit im Kanton Zürich obliegen dem Staat
Jagd
Die Gemeinden verpachten die Jagdreviere auf acht Jahre. Zu Beginn jeder Pachtperiode wird der Wert der Jagdreviere durch die von der Baudirektion gewählte Schätzungskommission festgelegt.
Das Rütner-Revier umfasst 532 ha jagdbare Fläche für mind. 3 und max. 9 Pächter.
Die Neuverpachtung des Jagdreviers Rüti läuft seit 1. April 2017 und endet am 31. März 2025.
- Kontakt Jagdgesellschaft
Heinz Walser (Obmann), Tel. 079 432 87 68
- Kontakt Jagdaufseher
1. Urs Müller, Tel. 079 437 66 33
2. Beat Meister, Tel. 079 429 38 09
Fischerei
Der Kanton kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.
Für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee sind Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich. Alle Fliessgewässer und kleine stehende Gewässer werden öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Fischen in verpachteten Gewässern ohne gültige Karte des Fischereipächters ist verboten.
- Rüti ist dem Aufsichtskreis IV zugeordnet.
Fischereiaufseher
Christoph Quinter, Tel. 043 257 97 74
- Pachtgewässer
Jona, Fischereirevier Nr. 303
inkl. Nachbarbäche, ohne Schwarz und Weierbach
- Kontakt Fischereipächter
Dario Irniger, Bergacherstrasse 32b, 8630 Rüti
Es gelten grundsätzlich die Fischereivorschriften des Kantons Zürich, gültig ab 1. Januar 2015.