Namenserklärung

Möchten Sie wieder Ihren Ledignamen annehmen?

Die Namenserklärung ist die Erklärung bezüglich der Wiederannahme des Ledignamens.

Wenn Sie vor dem 31.12.2012 geheiratet haben oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können Sie jederzeit Ihren Ledignamen wieder annehmen.

Personen, welche nach dem 01.01.2013 bei der Heirat oder bei der Eintragung der Partnerschaft ihren Namen geändert haben, können nach Auflösung der Ehe oder nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mittels Erklärung jederzeit wieder ihren Ledignamen annehmen.

Gerne können Sie mit dem Zivilstandskreis für Ihre Namenserklärung einen Termin vereinbaren.