Ordnungsbussen

Am 1. Januar 2020 trat schweizweit das neue Ordnungsbussengesetz sowie die neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft. Neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes werden neu auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Dies betrifft beispielsweise Verstösse gegen das Binnenschifffahrtsgesetz, das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Waldgesetz und das Jagd- und Fischereigesetz.

Seit April 2022 werden Ordnungsbussen von der Polizei Rüti nur noch elektronisch erfasst. Auf der Übertretungsanzeige ist neu einzig die Information, dass eine Übertretung festgestellt wurde, sowie ein QR-Code ersichtlich.

Bis anhin erhielten die Gebüssten eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein, um die Ordnungsbusse zu bezahlen und einem Hinweis, um was für eine Übertretung es sich handelt. Nun stellt die Polizei Rüti nur noch Übertretungsanzeigen mit QR-Codes, aber ohne Einzahlungsscheine und entsprechenden Hinweis aus.

Die Gebüssten haben die Möglichkeit den QR-Code mit der Kamera des Smartphones zu scannen und gelangen so direkt zum Online-Bussenschalter der Polizei Rüti. Alternativ kann der Einstieg auch via bussen.rueti.ch erfolgen. Personen, welche den Online-Bussenschalter nicht nutzen möchten oder nicht können, werden wie bis anhin 30 Tage nach der Ausstellung der Ordnungsbusse eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein und den entsprechenden Hinweisen per Post erhalten.

Auf dem Online-Portal kann die Ordnungsbusse mittels Kreditkarte, Postfinance oder Twint bezahlt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit mitzuteilen, wer mit dem betroffenen Fahrzeug unterwegs war oder einen Einzahlungsschein mit Referenznummer zu bestellen. Durch die Einführung der neuen Übertretungsanzeigen wird die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert und der administrative Aufwand reduziert.

Nach wie vor ist es möglich, gegen Abgabe einer Quittung, eine Busse direkt vor Ort oder auf dem Polizeiposten in Rüti bar zu begleichen.