Zusatzleistungen AHV / IV

Die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übertragen.

            Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, SVA
          

Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV

Wer Zusatzleistungen zur AHV/IV geltend machen will, muss sich schriftlich mittels Gesuchsformular  bei der SVA Zürich anmelden. Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Sie sind ein rechtlicher Anspruch (keine Fürsorge) und werden von der Einkommens-/Vermögenslage der Antragsteller abhängig gemacht.

Stärkung der Betreuung im Alter für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV

Durch eine Anpassung der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) per Januar 2025 können Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Zusatzleistungen zur AHV finanzielle Unterstützung für weitere Betreuungsleistungen erhalten.

Das Merbklatt-Betreuung-im-Alter enthält alle Details, auch die Kontaktdaten der zuständigen Bedarfsbescheinigungsstelle bei der Fachstelle Alter in Wetzikon.

Beratungsstelle Rüti

Der Fachbereich Sozialversicherungen steht mit einer Beratungs- und Anlaufstelle für den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV zur Verfügung. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Abgabe von Anmeldeformularen und Merkblättern
  • Auskunftserteilung, Anhörung und Unterstützung beim Ausfüllen der Anmeldung sowie Weiterleitung an die SVA Zürich

Adresse
Gemeinde Rüti ZH
Sozialversicherungen
Breitenhofstrasse 30
8630 Rüti ZH

Tel. 055 251 32 00
sozialversicherungen@rueti.ch