Feuerpolizei Rüti

Planen Sie ein neues Gebäude, einen Umbau, eine Umnutzung oder den Einbau einer Feststofffeuerung? Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen in der Regel feuerpolizeiliche Vorschriften einzuhalten sind.

Um unnötige Kosten, Verzögerungen oder nachträgliche Anpassungen zu vermeiden, empfehlen wir, den Feuerpolizisten der Gemeinde bereits in der Planungsphase zu kontaktieren. Dieser berät Sie gerne und kompetent telefonisch oder per E-Mail. Eine frühzeitige Abklärung trägt zu einem reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens bei.

Dokumente

Feuerungsbewilligungen sind erforderlich für:

  • Neubau und Ersatz von wärmetechnische Anlagen (Wärmepumpenanlagen, Oel-, Holz-, Schnitzel- und Pelletfeuerungen, Cheminée, Cheminéeöfen sowie Abgasanlagen)
  • Änderungen an Feuerungsanlagen (z.B. Auswechseln des Brenners)
  • Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen
  • Lagerung von Sprengstoff, Feuerwerk, brennbare Flüssigkeiten
  • Festanlässe und Zeltbauten (Anlass bei über 100 Personen)

Das WTA-Gesuch ist über die Plattform eBaugesuche einzureichen.

Checkliste Brandschutz Gastronomie [pdf, 777 KB]

Link

Kantonale Feuerpolizei

Kontakt

Jörg Schrepfer
Fachspezialist Feuerpolizei
055 251 32 18
joerg.schrepfer@rueti.ch