Meldewesen AHV
Wen betrifft das AHV-Meldewesen?
In der Schweiz lebende Personen, müssen ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn die Person das Referenzalter erreicht hat. Erwerbstätige entrichten ihre Beiträge über den Lohn. Nichterwerbstätige müssen sich unter Umständen für die Bezahlung der AHV-Beiträge anmelden. Selbständigerwerbende haben sich bzw. ihre Firma ebenfalls bei der Ausgleichskasse anzumelden. Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.
Für Fragen kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Sozialversicherungen:
055 251 32 00 oder Sozialversicherungen@rueti.ch
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