Alimentenhilfe
Wie funktioniert die Alimentenbevorschussung?
Die Alimentenbevorschussung wird monatlich im Voraus an die gesuchstellende Person oder einer von ihr bezeichneten Person oder Stelle ausbezahlt. Wenn Dritte für den Unterhalt der oder des Kindes aufkommen, kann die Bevorschussung direkt an diese Person ausbezahlt werden (§ 29 AlimV).
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Amt für Jugend und Berufsberatung
Für Fragen kontaktieren Sie die Alimentenhilfe AJB Wetzikon Tel. 043 259 80 80 oder alh.wetzikon@ajb.zh.ch