Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelkontrolle stützt sich auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Die Lebensmittelkontrolle hat folgende Ziele:
- die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können
- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen
- die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen
Sämtliche Betriebe, die Lebensmittel an Drittpersonen abgeben, sind verpflichtet, das Lebensmittelgesetz einzuhalten. Neben Kontrollen vor Ort werden regelmässig Lebensmittelproben im Kantonalen Labor Zürich analysiert. Diese Kontrollen gewährleisten, dass nur einwandfreie Produkte an die Kundschaft gelangen. Das Lebensmittelinspektorat hat auch eine beratende Funktion.
Der Regierungsrat hat im März 2019 entschieden, dass der Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung im Kanton Zürich per 1. Januar 2020 vereinfacht und vereinheitlicht werden soll. Ab diesem Zeitpunkt wird ausschliesslich der Kanton für die Lebensmittelkontrolle zuständig sein.
Kontakt:
- Darius Tuor, info@kl.zh.ch