Richtlinien für Mietzinse
Sind Sie Sozialhilfebezüger und planen einen Umzug nach Rüti ZH? Gerne stellen wir Ihnen diese Angaben als Orientierungshilfe zur Verfügung:
Wohnungen
| 1 Person | Fr. 1'054.00 exkl. NK |
| 2 Personen | Fr. 1'275.00 exkl. NK |
| 3 Personen | Fr. 1'615.00 exkl. NK |
| 4 Personen | Fr. 1'802.00 exkl. NK |
| 5 Personen und mehr | Fr. 1'930.00 exkl. NK |
Die Angaben über die Höhe der Mietzinsen verstehen sich ohne Garagenplatz/Abstellplatz.
- Für alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind wird der Mietzins für 3 Personen bewilligt (CHF 1'615.00).
- Für junge Erwachsene bis 25 Jahre gelten spezielle Richtlinien. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall telefonisch bei uns.
Für Fragen kontaktieren Sie den Bereich Sozialhilfe Tel.: 055 251 32 90 oder soziales@rueti.ch