Auswertung der Mitwirkung "Täusiweg/Täusistrasse" bringt konkrete Massnahmen

Die Bevölkerung von Rüti hat sich bei einer Online-Mitwirkung dazu äussern können, wie die beiden Verbindungswege (Täusistrasse-Bergacherweg und Täusiweg-Bergacherstrasse) künftig genutzt werden sollen. Die Rückmeldungen sind ausgewertet worden, der Gemeinderat hat sie zur Kenntnis genommen und sich dafür entschieden, Massnahmen umzusetzen.

Langjährige Vorgeschichte

Aufgrund einer langjährig anhaltenden Diskussion über die Signalisation rund um die beiden Parzellen Nr. 5186 (Täusistrasse) und 5188 (Täusiweg) entschied sich die Abteilung Sicherheit, eine Mitwirkung bei der Bevölkerung zu starten. Bei der Mitwirkung sind verschiedene mögliche Varianten vorgestellt worden, zu denen die Interessierten ihre Standpunkte einbringen konnten. Die öffentliche Mitwirkung fand im Juni/Juli 2023 statt.

Die Ergebnisse im Einzelnen

Die Auswertung der Mitwirkung Täusiweg/-strasse zeigt zusammengefasst folgendes Bild (in Kursivschrift sind nachfolgend die jeweiligen Fragen dargestellt, in stabiler Schrift die ausgewerteten Antworten):

Sollen die provisorischen Pfosten auf dem Grundstück Nr. 5188 bestehen bleiben?
16 Ja
16 Nein

Die Täusistrasse im Abschnitt des Grundstücks Nr. 5186 ist eine vergleichbare Strasse (Länge und Breite). Sollten dort ebenfalls Pfosten realisiert werden, damit das schmale Strassenstück in erster Linie nur noch als Velo- und Gehweg dient?
7 Ja
25 Nein

Gibt es aus Ihrer Sicht eine Alternative zu Pfosten für beide oder den einen oder anderen Strassenabschnitt (Grundstück Nr. 5188 oder Nr. 5186)?
10x Fahrverbot - Zubringerdienst gestattet
2x Alternative oder Ergänzung Velo- und Gehwegverkehrstafel an beiden Grundstücken
1x Signalisationsbalken versetzen, damit für Winterdienst nicht weggeräumt werden muss
2x Spiegel
5x Hecken zurückschneiden

Weitere Bemerkungen?
6x Gleichbehandlung beider Strassen

Petition zum gleichen Themenfeld

Es wurde zudem eine physische Unterschriftensammlung lanciert, bei der 54 Personen unterzeichnet haben. Sie wollen weiterhin das Strassenstück der Parzelle 5186 befahren können. Ein Teil der Unterzeichneten hat sich ebenfalls in der Mitwirkung geäussert.

Entscheid des Gemeinderats und Verfügung der Kantonspolizei

Der Gemeinderat hat in seinem Grundsatzentscheid vom 23. Januar 2024 die Auswertung der Mitwirkung zur Kenntnis genommen sowie sich für eine Massnahmenumsetzung entschieden. Folgende Massnahmen sind für die beiden Parzellen vorgesehen:

  • Der Verbindungsweg Täusistrasse – Bergacherweg, Kat. Nr. 5186 soll weiterhin offen und für Motorfahrzeuge zugänglich bleiben. Die Maximalbreite soll auf 2.20 m beschränkt werden.
  • Der Verbindungsweg Täusistrasse – Bergacherstrasse, Kat. Nr. 5188 soll weiterhin mittels Pfosten nur als Velo- und Gehweg nutzbar sein.

Die baulichen Massnahmen (Setzung der Pfosten) werden mittels amtlicher Publikation am 19. März 2024 ausgeschrieben. Die Signalisation (Einengungs-Tafel) wurde durch die Kantonspolizei Zürich verfügt und wird ebenfalls am 19. März 2024 amtlich publiziert. Beide Publikationen finden Sie hier.