GWR-Abstimmung abgesagt

Die Urnenabstimmung vom 9. Juni über die Umwandlung der Rechtsform der Gemeindewerke Rüti wird nicht durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Abstimmung abgesagt, weil die Vorlage zwei wesentliche formale Mängel aufweist.

Der Gemeinderat Rüti wird genau analysieren, wie es zu diesen Mängeln kommen konnte. Er legt Wert darauf, den Stimmberechtigten eine einwandfreie Vorlage zum Entscheid vorlegen zu können. Die Vorlage muss daher überarbeitet werden.

Der Gemeinderat hatte am 6. Februar 2024 die Rechtsgrundlagen zur Ausgliederung der Gemeindewerke Rüti (GWR) in eine Aktiengesellschaft genehmigt und sie zuhanden der Urnenabstimmung vom 9. Juni verabschiedet.

Hauptpunkte finanzielle Liquidität und Grundstücknutzung im Baurecht

Seit dem Gemeinderats-Beschluss vom Februar haben sich neue Erkenntnisse ergeben: Die Vorlage weist zwei wesentliche formale Mängel auf. Zum einen ist die finanzielle Liquidität der zu gründenden Aktiengesellschaft formal in den Abstimmungsunterlagen zu unpräzise festgehalten.

Zum anderen regeln die Rechtsgrundlagen die Übertragung der Liegenschaft der Gemeindewerke nicht in der Weise, wie sie im erläuternden Bericht dargelegt worden sind. Konkret ist vorgesehen, dass die Gemeinde die GWR-Gebäude an die neue Aktiengesellschaft übergibt, aber die Gemeinde weiterhin Grundstückeigentümerin bei den Kernliegenschaften bleibt und diese im Baurecht an die GWR abgibt. Für die Nutzung der Grundstücke sollen die GWR entsprechende Baurechtszinsen zahlen. Diese Absicht muss in präzisen rechtlichen Bestimmungen festgehalten werden.

Überarbeitung der Vorlage

Die Vorlage wird nun überarbeitet. Sie wird den Stimmberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt an einer Urnenabstimmung vorgelegt.

Inhaltlicher Kernpunkt der Vorlage ist und bleibt die Anpassung der Rechtsform für die Gemeindewerke. Die Gemeindewerke würden auch nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vollständig der Gemeinde gehören.

Versorgungsverordnungen am 2. Dezember 2024 an der Gemeindeversammlung

An der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 hätten auch die vier neuen Versorgungsverordnungen für Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser verabschiedet werden sollen. Da eine erneute Urnenabstimmung über die Rechtsformänderung der Gemeindewerke frühestens in etwa einem Jahr infrage kommt, das bestehende Verordnungsreglement jedoch dringenden Revisionsbedarf aufweist, sollen die neuen Verordnungen nun an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 den Stimmberechtigten vorgelegt werden.

Unterlagen zur abgesagten Urnenabstimmung

Der Gemeinderat Rüti hat Ende April die für den 9. Juni geplante Abstimmung über die Rechtsformänderung der Gemeindewerke wegen der oben genannten Mängel an der Vorlage abgesagt. Zu diesem Zeitpunkt war der Versandprozess für die Abstimmungscouverts in vollem Gang. Die entsprechenden Unterlagen waren zu einem grossen Teil bereits abgepackt und mussten aus den Umschlägen entfernt werden.

Einzelne Stimmberechtigte erhalten nun möglicherweise dennoch die Unterlagen zur abgesagten Urnenabstimmung. Dies ist auf die Kurzfristigkeit der Absage und den manuellen Vorgang zurückzuführen. Wer die Unterlagen im Couvert vorfindet, kann diese ignorieren. Der Gemeinderat bedauert die entstandene Ungenauigkeit ausserordentlich und dankt für das Verständnis.
 

Unterlagen:

> Hier finden Sie die Medienmitteilung vom 15. Mai 2024 als PDF und im Wortlaut.
> Hier finden Sie die Medienmitteilung vom 29. April 2024 als PDF und im Wortlaut.
Hier finden Sie den Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 2024 (Geschäft Nr. 2024-66).
> Hier finden Sie den Link zum Beleuchtenden Bericht der abgesagten Urnenabstimmung (PDF).

Das Betriebsgebäude der Gemeindewerke Rüti