Vernehmlassung zur Teilrevision der Gemeindeordnung gestartet
Die Gemeinde Rüti überarbeitet ihre Gemeindeordnung. Für diese Teilrevision gibt es eine Online-Mitwirkungsmöglichkeit, die jetzt gestartet ist. Die öffentliche Vernehmlassung dauert bis 16. März 2025.
Die Online-Mitwirkung ist ab sofort über mitwirken.rueti.ch möglich.
Die aktuelle Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ist von den Stimmberechtigten Rütis am 19. Mai 2019 genehmigt worden. Hauptthema der damaligen Urnenabstimmung war die Einführung der Einheitsgemeinde. Die Gemeindeordnung und damit die Einheitsgemeinde traten per 1. Januar 2022 in Kraft. Eine erste Teilrevision der Gemeindeordnung erfolgte 2022, bei der die Voraussetzungen zur Schaffung einer Leitung Bildung beschlossen wurden.
Seither hat sich bei verschiedenen Kommissionen und Behörden Überprüfungs- und allenfalls Anpassungsbedarf ergeben. Zudem soll die Einführung einer externen Ombudsstelle in Betracht gezogen werden. Diese Anpassungen sollen letztlich den Stimmberechtigten zum Entscheid an einer Urnenabstimmung vorgelegt werden. Die Bevölkerung, die Parteien der Gemeinde und weitere Interessierte können bis zum 16. März 2025 ihre Meinung zum Anpassungsbedarf und zu offenen Diskussionsthemen bei der Gemeindeordnung äussern. Für die Vernehmlassungen steht vor allem die Onlinemitwirkungsmöglichkeit über mitwirken.rueti.ch zur Verfügung. Es können aber auch schriftliche Eingaben eingereicht werden.
Infobox 1 - Vorgeschlagene Anpassungen
Die Anpassungen, die zuhanden der Vernehmlassung vorgeschlagen werden:
- Aufhebung Bürgerrechtskommission: Die Aufgaben der Kommission sind immer weniger und unbedeutender geworden. Die restlichen Aufgaben können dem Gemeinderat oder einer Delegation übertragen werden.
- Aufhebung Jugendkommission: Der Bedarf ist aufgrund der Etablierung und Professionalisierung der Kinder- und Jugendförderung im Ressort Gesellschaft nicht mehr gegeben.
- Aufhebung Sicherheitskommission: Der Bedarf der Kommission ist nicht mehr gegeben, 2024 fand keine einzige Sitzung statt.
- Übertragbare Kompetenzen des Gemeinderats: Bei der Erarbeitung der gültigen Gemeindeordnung vertrat das Gemeindeamt des Kantons Zürich (GAZ) die Ansicht, dass die Bewilligung von im Budget nicht enthaltenen neuen Ausgaben zwingend eine unübertragbare Kompetenz des Gemeinderats darstelle. In der Zwischenzeit wird seitens GAZ die Ansicht vertreten, dass auch die Bewilligung von im Budget nicht enthaltenen neuen Ausgaben eine Kompetenz darstellt, die der Gemeinderat in einem Erlass massvoll und stufengerecht übertragen kann. Daher soll die entsprechende Kompetenz des Gemeinderats von den unübertragbaren in die übertragbaren Kompetenzen überführt werden.
- Finanzkompetenzen Betriebskommission Breitenhof: Die Finanzkompetenzen der Betriebskommission Breitenhof sollen an diejenigen der Betriebskommission Gemeindewerke angepasst werden.
- Schaffung einer externen Ombudsstelle: Verschiedene Ereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es hilfreich wäre, der Bevölkerung und den Gemeinde-Mitarbeitenden eine externe, neutrale Ombudsstelle anbieten zu können. Die Ombudsstelle des Kantons bietet ihre Dienstleistung auch den Gemeinden an. Voraussetzung ist, dass dies in der Gemeindeordnung vorgesehen ist.
Infobox 2 - Themen zur offenen Diskussion
Während der Vernehmlassung stehen folgende Themen zur offenen Diskussion:
- Anzahl Behördenmitglieder: Diverse Behörden oder Kommissionen in Rüti weisen eine ausserordentliche hohe Anzahl Mitglieder auf. Dazu gehören insbesondere der Gemeinderat, die Schulpflege und die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission mit je 9 Mitgliedern. Im Rahmen der Vernehmlassung interessiert die Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden zur Frage, ob die Anzahl Mitglieder für diese beiden Behörden und Kommissionen angepasst werden soll.
- Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission: Mit der gültigen Gemeindeordnung wurde anstelle der bisherigen Rechnungsprüfungskommission (RPK) eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) eingeführt. Die bisherigen Erfahrungen mit der neugeschaffenen RGPK zeigen, dass die gewünschte Klärung der Prüfbereiche nicht im beabsichtigten Umfang erfolgt ist. Auch scheinen sich gerade bei der RGPK zunehmend die Grenzen des Milizsystems zu zeigen. Die RGPK wird daher parallel zur Vernehmlassung zur Einreichung einer Stellungnahme zum Mehrwert der zusätzlichen Geschäftsprüfungskompetenzen eingeladen. Die Weiterführung der Prüfungskommission als RGPK steht zudem in der Vernehmlassung zur offenen Diskussion.
Die Medienmitteilung als PDF und im Wortlaut finden Sie hier. [pdf]