Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 - 2030 - Wahlanordnung
Der Notar / die Notarin wird von den Stimmberechtigten des Notariatskreises gewählt.
Der Gemeinderat Wald hat als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 - 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Wahlvorschläge müssen bei der Gemeinde Wald eingereicht werden.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den angefügten Dokumenten.