Erneuerungswahlen 2026: Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge und Ansetzung der Nachfrist
Am 12. April 2026 finden in Rüti die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 statt. Gewählt werden der Gemeinderat (9 Sitze inkl. Gemeinde- und Schulpräsidium), die Schulpflege (7 Sitze), die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (9 Sitze), die Sozialkommission (5 Sitze) sowie die evangelisch-reformierte Kirchenpflege (7 Sitze).
Die eingegangenen Wahlvorschläge finden Sie in der Amtlichen Publikation vom 23. Januar 2026.
Nun wird eine Nachfrist von 7 Tagen, bis spätestens 30. Januar 2026, 11.30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge müssen bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Formulare und weitere Informationen finden Sie unter www.rueti.ch/erneuerungswahlen oder bei der Abteilung Präsidiales (Gemeindehaus, Breitenhofstr. 30, 3. Stock, Büro 304).
Bei gleich vielen oder weniger (sowie in der Nachfrist unveränderten) Kandidierenden als zu besetzenden Sitze erfolgt eine stille Wahl – ausser für die Kirchenpflege, die an der Urne gewählt werden muss. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt.