Abräumung von Gräbern

Die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren läuft für folgende Urnenreihengräber ab:

Die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren für die Urnen­reihengräber im Feld A4 (Gräber Nr. 41–80) und die Erdbestattungsreihengräber im Feld C2 (Gräber Nr. 1453­-1478) auf dem Friedhof Rüti ZH ist abgelaufen. Die Abräumung dieser Gräber wird im Verlaufe des Herbstes 2026 erfolgen.

Die Angehörigen der in diesen Gräbern Bestatteten werden ersucht, die vorhandenen Grabmäler, Pflanzen etc. ab 1. Juli 2026 bis spätestens 31. August 2026 zu entfernen. Falls Sie den Grabstein behalten möchten, bitten wir Sie mit dem Fachbereich Bestattungen (055 251 33 45 oder bestattungen@rueti.ch) Rücksprache zu nehmen. Die Entfernung des Steines muss professionell und fach­gerecht erfolgen. Nach Ablauf der Frist wird über noch vorhandene Grabmäler und Pflanzen verfügt und die vollständige Räumung der Grabfelder auf Kosten der Gemeinde Rüti ZH angeordnet. Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird jede Entschädigungspflicht abgelehnt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Fachbereich Bestattungen Rüti