Kantonaler Gestaltungsplan Abbau und Deponie Goldbach festgesetzt
Der Kanton Zürich hat den Gestaltungsplan «Abbau und Deponie Typ B Goldbach» genehmigt.
Dem Entscheid gingen über mehrere Jahre hinweg intensive Gespräche und Verhandlungen zwischen den Gemeinden Wald und Rüti, der Baudirektion des Kantons Zürich sowie abschliessend auch mit Regierungsrat Martin Neukom voraus. Die beiden Gemeinden haben ihre Anliegen und Interessen während des gesamten Prozesses gemeinsam eingebracht und vertreten. Die Anliegen der Gemeinden konnten dabei in die Planung und Projektbearbeitung einfliessen.
Der Gestaltungsplan steht deshalb in den nächsten 30 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung bei den Gemeinden Rüti (Breitenhofstr. 30, 8630 Rüti) und Wald (Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald) sowie der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (4. Stock) zur Einsicht offen. Während dieser Rechtsmittelfrist können an den genannten Orten auch der Umweltverträglichkeitsbericht und die dazugehörenden weiteren Akten eingesehen werden.