Generelles Feuerverbot im ganzen Bezirk Hinwil - gültig ab sofort
Das generelle Feuerverbot gilt in allen Gemeinden des Bezirks Hinwil, also auch im ganzen Gemeindegebiet von Rüti - und bis auf weiteres! Es gilt für alle offenen Feuer - auch für Holz- oder Holzkohlegrills. Und es gilt auch für Feuerwerk.
Die Grundlage für das generelle Feuerverbot sind Präsdialverfügung in allen Gemeinden des Bezirks, wie der Gemeindepräsidentenverband des Bezirks Hinwil (GPVH) mittteilt. - Die Medienmitteilung des GPVH im Original und als PDF finden Sie hier.
Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte:
- Entfachen von offenen Feuern im Freien
- Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- Entfachen von Höhenfeuern
Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich Ende Juni ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus (Stufe 4). Das generelle Verbot geht deutlich weiter. Davon betroffen sind auch beispielsweise Grills auf Balkonen.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Bundesfeiertag - den 1. August - und die Wetterprognosen, wurde auf Empfehlung der kantonalen Bewältigungsorganisation «Waldbrand» ein generelles Feuerwerksverbot geprüft.
Viele Felder sind abgeerntet, die Temperaturen bleiben weiterhin auf eher hohem Niveau und nach Regenfällen sieht es in nächster Zeit nicht aus. Das Gemeindepräsidium von Rüti hat sich deshalb nach Abwägen der Fakten und Einschätzung der Feuerwehr entschlossen, ab Montag, 13. Juli 2026, ein generelles Feuerverbot und Feuerwerksverbot anzuordnen. Die Gemeinde Wald hat ein gleichlautendes, generelles Feuerverbot beschlossen. Voraussichtlich werden weitere Gemeinden im Bezirk Hinwil folgen.
Die Bevölkerung ist angehalten, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten. Das Verbot gilt bis auf Weiteres und bleibt gültig, bis es aufgehoben wird. Die Wetteraussichten werden laufend beobachtet und gegebenenfalls wird eine neue Lagebeurteilung vorgenommen.