Strompreis in Rüti steigt im Jahr 2027 leicht
Leicht gestiegene Einkaufspreise für Strom und geringere gesetzliche Abgaben sowie gestiegene Kosten für die Netznutzung führen unter dem Strich zu leicht steigenden Strompreisen für private Haushalte und Gewerbekunden ab Januar 2027.
Nachdem die Strompreise im Jahr 2026 deutlich um etwa 13% gesenkt werden konnten, steigen diese für private Haushalte im Jahr 2027 um etwa 2.1%.
Gemäss dem Verbrauchsprofil H4-Standardprofil (typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden) der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) steigen die Preise für Energie um 5.9%. Die Gemeindewerke Rüti kaufen die in der Zukunft benötigte Energie laufend ein: Der Energiepreis für das Jahr 2027 setzt sich zusammen aus Energie, die die GWR in den Jahren 2024 bis 2026 eingekauft haben.
Die Netznutzungstarife im H4-Standardprofil sinken um ca. 2.3%. Dies ist vor allem auf den von 3.43% auf 3.28% gesunkenen kalkulatorischen Kapitalzinssatze (WACC) und auf höhere aktivierte Eigenleistungen zurückzuführen. Die GWR verfügen über ein hochmodernes Verteilnetz. Auch die Umstellung der Stromzähler auf Smart Meter kommt gut voran, zwischenzeitlich konnten bereits über 90% der Zähler ausgetauscht werden.
Die in der Netznutzung enthaltenen Kosten für gesetzliche Abgaben sinken im Vergleich zum Vorjahr leicht. Die Kosten für die Winterstromreserve des Bundes sinken von 0.41 Rappen auf 0.17 Rappen pro Kilowattstunde (kWh). Die Kosten für Systemdienstleistungen sinken von 0.27 auf 0.19 Rappen pro kWh. Der Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten steigt von 0.05 auf 0.19 Rappen pro kWh.
Der Messtarif bei Direktmessung muss vor allem aufgrund der gestiegenen Kosten für intelligente Messsysteme um 20% (von 5.00 Franken auf 6.00 Franken pro Monat) erhöht werden, der Tarif für Wandlermessung auf Netzebene 7 wird hingegen um 40% reduziert (von 20.00 Franken auf 12.00 Franken pro Monat).
Beibehalten der bewährten Produktstruktur
Im Stromproduktportfolio 2027 werden für jede Zielgruppe (Privatkunden, Industrie- und Gewerbekunden mit oder ohne eigene Trafostation) weiterhin jeweils drei Produkte mit jeweils drei unterschiedlichen Qualitäten angeboten. Neues Standardprodukt ist der Tarif «GWR Aqua Schweiz» mit bis zu 100% Wasserkraft aus der Schweiz (soweit verfügbar):
Die Kundschaft der GWR hat die Möglichkeit, einen Produktwechsel auf «GWR Aqua Europa» durchzuführen, die Preisreduktion beläuft sich dabei auf 0.4 Rp/kWh. Das Produkt «GWR Regio Energie» bietet die Möglichkeit, mehrheitlich Strom von lokalen Produzenten gegen einen Aufpreis in Höhe von 0.6 Rp/kWh gegenüber «GWR Aqua Schweiz» zu beziehen.
Für alle Tarife gilt auch im Jahr 2027 ein Einheitstarif für die Netznutzung und den Energiebezug. Einheitstarif bedeutet, dass der Strom tagsüber sowie abends und in der Nacht, sieben Tage die Woche immer gleich viel kostet.
Strompreis für eine Durchschnittsfamilie steigt um 2.60 Franken pro Monat
Die Stromkosten für eine Rütner Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4500 kWh steigen um ca. 2.60 Franken auf ca. 127 Franken pro Monat inklusive aller Abgaben und Mehrwertsteuer. Die Strompreise für Industrie- und grössere Gewerbebetriebe bleiben in Summe unverändert.
Rückliefertarif für Photovoltaik gemäss Vorgaben des Stromgesetzes
Seit dem 01.01.2026 richtet sich die Vergütung für erneuerbaren Strom für Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp schweizweit einheitlich nach dem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung in Verbindung mit einer Mindestvergütung in Höhe von 6.00 Rp./kWh.
Das Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichte am 1. Juni 2026 die neue Energieverordnung mit Wirkung per 1. Januar 2027. Das neue Regime stellt einen Paradigmenwechsel dar: Statt des quartalsmässigen Referenzmarktpreises bildet künftig der stündliche Day-Ahead-Spotmarktpreis die Basis der Vergütung. Insbesondere in Stunden mit negativen Marktpreisen besteht damit für Produzenten ein Anreiz, keinen Strom ins Netz einzuspeisen. Darüber hinaus soll seitens Regulierung ein Anreiz für Produzenten gesetzt werden, Energiemanagementsysteme zu installieren und den Eigenverbrauch zu fördern. Dieses Regime wird auch bei den GWR zur Anwendung kommen.
Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert (Herkunftsnachweis) der Solarstromproduktion den Gemeindewerken Rüti gegen eine Vergütung zu übertragen. Die Vergütung für Herkunftsnachweise bleibt unverändert bei 1.5 Rappen pro kWh.
Die neuen Strompreise sind auch auf www.gwrueti.ch zu finden.
Die Medienmitteilung finden Sie als PDF und im Wortlaut hier.