Rütiwald: Parkieren am Waldrand ab 1. September 2026 verboten
Informationsschreiben des Kantons Zürich
Im Rütiwald haben sich im Laufe der Zeit zwei Orte zu Parkplätzen entwickelt, die dafür nicht geeignet sind. Einerseits ist das die Einfahrt über die Rosenbergstrasse bei der Weid und anderseits die Einfahrt von der Spitalstrasse beim Aldi. Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist gemäss Bundesgesetz über den Wald verboten (Waldgesetz, Art. 15). Die Zufahrt zu diesen zwei Orten ist somit nicht gestattet.
Ab 1. September 2026 wird das Parkieren an diesen beiden Orten nicht mehr geduldet und gebüsst. Stattdessen sind die öffentlichen Parkplätze zu nutzen. Mehr Informationen finden Sie im Informationsschreiben des Kantons Zürich.
