Wahlanordnungen: Am 28. Februar 2027 wählt Rüti zwei neue RGPK-Mitglieder und den Friedensrichter
Die Stimmberechtigten bestimmen in einer Ersatzwahl zwei Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) sowie in einer Erneuerungswahl den Friedensrichter. Der Gemeinderat hat diese Wahlanordnungen am 24. September 2026 beschlossen.
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Die katholischen Stimmberechtigten von Rüti wählen am gleichen Tag, am 27. Februar 2027, zwei Mitglieder der katholischen Synode. Allfällige zweite Wahlgänge sind für den 6. Juni 2027 angesetzt.
Ersatzwahl für zwei RGPK-Mitglieder nötig
Die RGPK-Ersatzwahl wird nötig, weil ein Behördenmitglied verstorben ist und ein zweites in eine andere Gemeinde umgezogen ist. Die Wahl gilt für den Rest der Amtsdauer 2026-2030. Wahlvorschläge sind dem Gemeinderat Rüti bis am 18. November 2026, 11.30 Uhr einzureichen. Einzelheiten dazu sind in der amtlichen Publikation der Wahlanordnung zu finden (Link hier.)
Friedensrichter-Erneuerungswahl
Für die Amtsdauer 2027 bis 2033 wird die Wahl einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichters für die Gemeinde Rüti angeordnet. Bei dieser Erneuerungswahl sind alle stimmberechtigten Personen wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in Rüti haben. Wahlvorschläge für die Friedensrichter-Erneuerungswahl müssen dem Gemeinderat Rüti eingereicht werden. (Einzelheiten in der amtlichen Publikation, Link hier.)
Erneuerungswahl katholische Synode
Ebenfalls am Wahlsonntag vom 28. Februar 2027 bestimmen die Stimmberechtigten der römisch-katholischen Kirchgemeinde Rüti zwei Mitglieder der «Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich» für die Amtsdauer 2027 bis 2031. Der Gemeinderat Rüti amtiert bei diesen Wahlen als wahlleitende Behörde. Falls eine Stille Wahl erfolgt, entfällt die Urnenwahl. Das Datum für einen allfälligen zweiten Wahlgang ist der 6. Juni 2027. (Link zur Amtlichen Publikation hier.)