Ratenzahlung / Stundung Steuern

Gemäss § 177 des zürcherischen Steuergesetzes können Zahlungserleichterungen gewährt werden, wenn vorübergehend besondere Verhältnisse vorliegen und deshalb die Bezahlung der Steuer für den Steuerpflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Das Vorliegen von vorübergehenden besonderen Verhältnissen muss dem Gemeindesteueramt überzeugend dargelegt werden. Diese Verhältnisse müssen dazu führen, dass dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuerschuld zeitweilig verunmöglicht oder erschwert wird.

Für definitiv veranlagte Steuern (Schlussrechnung) werden Gesuche um maximal 6 monatliche Raten ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) bewilligt. Dies können Sie formlos per Telefon oder E-Mail oder nachfolgend über den Warenkorb beantragen.

Gesuche um einen längeren Zahlungsaufschub (mehr als 6 Monatsraten) müssen schriftlich und unter Beilage von weitergehenden Unterlagen gemäss nachstehendem PDF-Formular über den ordentlichen Postweg eingereicht werden.

Die Zinspflicht besteht auch dann, wenn eine Stundung (Erstreckung der Zahlungsfrist) bewilligt wird.

Hilfsformular zum Gesuch für einen längeren Zahlungsaufschub:

Beilage_zu_Ratenzahlungs_und_Stundungsgesuch.pdf [pdf, 102 KB]