Ratenzahlung / Stundung Steuern

Gemäss §177 des Steuergesetzes des Kantons Zürich können Zahlungserleichterungen gewährt werden, wenn die Bezahlung der Steuer für den Steuerpflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Eine Zinspflicht besteht aber auch dann, wenn eine Stundung (Erstreckung der Zahlungsfrist) bewilligt wird.

Für definitiv veranlagte Steuern (Schlussrechnung) werden Gesuche um maximal 6 monatliche Raten ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) bewilligt.  Dies können Sie formlos per Telefon oder E-Mail oder nachfolgend über den Warenkorb beantragen.

Gesuche um einen längeren Zahlungsaufschub (mehr als 6 Monatsraten) müssen schriftlich und unter Beilage von weitergehenden Unterlagen gemäss nachstehendem pdf-Formular über den ordentlichen Postweg eingereicht werden.

Hilfsformular zum Gesuch für einen längeren Zahlungsaufschub:

Beilage_zu_Ratenzahlungs_und_Stundungsgesuch.pdf [pdf, 235 KB]