Adressauskunft

Auskunft über in Rüti wohnhafte Personen

Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:

Privaten Personen oder Organisationen werden auf Gesuch hin folgende Daten bekannt gegeben:

Ohne Einschränkungen, d.h. ohne Interessennachweis (Fr. 10.--),
Name und Vorname
Adresse
Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und kein überwiegendes Interesse entgegensteht (Fr. 20.--),
gleiche Daten wie oben
Zu- und Wegzugsort
Geburtsdatum
Geschlecht
Zivilstand
Heimatort

Über Personen mit Datensperre dürfen keine Auskünfte erteilt werden.

Bestellungen schriftlich an: einwohnerdienste@rueti.ch

Preis: auf Anfrage