Geburten

Hausgeburten in den Gemeinden Rüti, Bubikon, Dürnten und Wald sind von der Hebamme oder den Angehörigen spätestens innert drei Tagen mit der Geburtsanzeige dem Zivilstandskreis Rüti zu melden. 

Bei Spitalgeburten oder Geburten in einem Geburtshaus erfolgt die Meldung automatisch durch die betreffende Institution an das Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Fachbereich Zivilstandskreis