Förderung von Energiesparmassnahmen

Profitieren Sie von attraktiven Förderangeboten

Die Gemeinde Rüti hat attraktive Fördermöglichkeiten für die Bevölkerung geschaffen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag, um die gesteckten Energie- und Klimaziele - Netto Null soweit möglich bis 2040, spätestens bis 2050 - zu erreichen (ausführliche Informationen finden Sie unter Klimawandel). Nutzen Sie die attraktiven Angebote in den einzelnen Themenfeldern, um aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun und gleichzeitig Ihre Finanzen nachhaltig zu entlasten. Eine Zusammenfassung aller Rütner Förderangebote sowie deren Nutzungskonditionen finden sie im Förderreglement für Energie- und Klimamassnahmen. Das Reglement basiert auf der Klimaverordnung und wird jährlich überarbeitet. 

Förderprogramme nach Themen

 
Beratungen Heizungsersatz  

 
Gebäudeeffizienz Solarthermie / Photovoltaik  

 
Mobilität Innovation und Bildung  

Bei Fragen gibt Ihnen die Abteilung Umwelt unter der Nummer 055 251 32 70 gerne Auskunft.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher Rütner Förderbeitragsgesuche:

Förderbeitragsgesuch Automatische Holzfeuerung 
Förderbeitragsgesuch Beratung Heizungsersatz
Förderbeitragsgesuch Bildungsmassnahmen
Förderbeitragsgesuch energetische Bauberatung
Förderbeitragsgesuch Energieeffizienz KMU 
Förderbeitragsgesuch Fensterersatz 
Förderbeitragsgesuch Mobilitätskonzept 
Förderbeitragsgesuch Photovoltaikanlage 
Förderbeitragsgesuch Pilotprojekte und Studien  
Förderbeitragsgesuch Solarwärmeanlage  
Förderbeitragsgesuch Batteriespeichersystem in Kombination mit Photovoltaik  
Förderbeitragsgesuch Stromsparmassnahmen  
Förderbeitragsgesuch Stückholzfeuerung
Förderbeitragsgesuch Velofördernde Massnahmen

Wissenswertes zu Fördermöglichkeiten

Eine Übersicht der Förderungen des Kantons Zürich finden Sie im Förderprogramm 2023 sowie detaillierte Informationen auf der Website des Kantons Zürich. Eine Auflistung aller Energie-Förderprogramme der Schweiz sind auf www.energiefranken.ch verfügbar. In den nachfolgenden Abschnitten finden Sie ausserdem wertvolle Hinweise zu Verfahrenserleichterungen, Zinsvergünstigungen und zur Steuerersparnis für energiesparende und umweltschonende Investitionen an Ihrem Gebäude.

Verfahrenserleichterungen für Solaranlagen (ausser in Kernzonen), Wärmepumpen und E-Ladestationen

Damit Projekte, welche erneuerbare Energien fördern, schneller umgesetzt werden können, hat der Regierungsrat diesbezüglich eine Verfahrenserleichterung eingeleitet. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2023 für nachfolgende Anlagen die Vorhaben lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden müssen. Falls nach der Meldung innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet wird, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Das Meldeverfahren wird nun unter anderem ausgeweitet auf:

- Genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen (ausser in Kernzonen)
- Freistehende Solaranlagen bis zu einer Fläche von 20 m2 in Bauzonen (ausser in Kernzonen) sowie flächenmässig unbeschränkt in Industrie- und Gewerbezonen
- Innen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen (aussen bis zu einer Grösse von 2 m3) sowie Erdsonden-Wärmepumpen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen bleibt auch im Meldeverfahren der Lärmschutznachweis zwingend
- Fernwärmeanschlüsse
- Öffentlich zugängliche E-Ladestationen an bestehenden Parkplätzen

Weiter werden steckfertige Solaranlagen (sogenannte «Plug and Play-Solaranlagen») weitgehend und nicht öffentlich zugängliche E-Ladestationen sogar ganz von der Bewilligungspflicht befreit.
Neu soll das Meldeverfahren auch im Gewässerraum, in Uferstreifen und im Einzugsgebiet von Landschaftsschutzverordnungen sowie von Landschaftsschutzinventaren zur Anwendung kommen.

Zinsvergünstigungen

Einzelne Banken gewähren Zinsvergünstigungen bei Bauprojekten zur wärmetechnischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien.

ZKB Umweltdarlehen:

- Zinsreduktion von max. 0.8 % für Bauten nach MINERGIE und Gebäude mit GEAK und entsprechende Energieeffizienzklasse sowie energetische Einzelmassnahmen (z.B. Photovoltaik-Anlage, Wärmedämmung, etc.)

- Rückvergütung der Zertifizierungskosten

Zürcher Kantonalbank
Postfach
8010 Zürich
Tel. 0800 801 041

Steuern

Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaftenunterhalts abgezogen werden (in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung der Liegenschaft 50 Prozent, danach 100 Prozent). Dazu zählen Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, wie Wärmedämmung der Gebäudehülle, Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster, Ersatz der fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe oder Holzfeuerung, Installation einer Solaranlage etc. Die abzugsfähigen Investitionen sind um die erhaltenen Förderbeiträge zu reduzieren.

Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften vom 13.11.2009.