Vereinsförderung

Allgemeine Unterlagen zur Vereinsförderung in Rüti
Antrags-Unterlagen zur Vereinsförderung in Rüti

Hier Vereinsförderungsanträge bis zum 31. März 2026 einreichen.

Nach Beschluss der Rütner Stimmbevölkerung tritt ab 2025 die neue, unbefristete Vereinsförderungsverordnung in Kraft. Die Vereinsförderung in Rüti basiert auf den folgenden fünf Säulen

  • Die Gemeinde fördert regelmässige Tätigkeiten der Vereine, welche über den Vereinszweck hinausgehen und einen zusätzlichen Mehrwert zum gesellschaftlichen Wohl der Gemeinde beitragen, im Rahmen einer Leistungsvereinbarung. Ein Reporting zur jährlichen Leistungserfüllung muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres beim Vereins- und Sportkoordinator eingereicht werden.
  • Die Gemeinde unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine mit einem Kinder- und Jugendförderbeitrag.
  • Die Gemeinde stellt die vorhandene Infrastruktur sowie diverse Dienstleistungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Vereinen zur Verfügung und bietet Hallenkostenrückerstattungen an, wenn die Nachfrage an Hallen durch Rütner Vereine gemeindeintern nicht gedeckt werden kann.
  • Die Gemeinde bietet finanzielle Anreize, wenn sich die Vereine mit der Unterzeichnung einer Umwelt-Charta zur Erreichung der Klimaziele der Gemeinde verpflichten.
  • Die Gemeinde richtet bei Vorliegen eines Förderinteresses einmalige Beiträge an die Vereine aus.

Anträge zur Vereinsförderung für das laufende Jahr sind bis spätestens 31. März via Antragsformular beim Vereins- und Sportkoordinator einzureichen. Es sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vereinsförderung zu beachten (Art. 5 ff. Vereinsförderungsverordnung). Für weitere Informationen, bei Fragen oder Unklarheiten steht der Vereins- und Sportkoordinator zur Verfügung.