Steuerbezug

Provisorische Steuerrechnung

Im laufenden Jahr erhalten Sie jeweils eine provisorische Steuerrechnung mit einem voraussichtlichen Einkommen und Vermögen. Diese sogenannten Steuerfaktoren werden in der Regel von der Vorperiode abgeleitet.  

Sollte Ihre jetzige provisorische Steuerrechnung nicht den aktuellen Verhältnissen entsprechen, können Sie eine neue, angepasste Rechnung beantragen. Sie erhalten anschliessend eine neue, korrigierte Rechnung oder eine Antwort in den nächsten Tagen per Post.

Die provisorische Steuerrechnung des  laufenden Jahres können Sie nötigenfalls nach eigenem Gutdünken aufteilen. Falls Sie weitere Einzahlungsscheine zur Bezahlung benötigen, können Sie diese hier bestellen.

Definitive Steuerrechnung

Nachdem Ihre Steuererklärung kontrolliert und defintiv veranlagt wurde, erhalten Sie die Schlussrechnung, also die definitive Steuerrechnung. Diese ist innert 30 Tagen ab Zustellung zahlbar. Gemäss §177 des Steuergesetzes des Kantons Zürich können Zahlungserleichterungen gewährt werden, wenn die Bezahlung der Steuer für den bzw. die Steuerpflichtige(n) mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Eine Zinspflicht besteht aber auch dann, wenn eine Stundung (Erstreckung der Zahlungsfrist) bewilligt wird.

Falls die fristgerechte Bezahlung für Sie nicht möglich ist, gewähren wir im Normalfall eine Aufteilung von maximal 6 monatlichen Raten ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung). Dies können Sie formlos per Telefon oder E-Mail beantragen. Falls Sie mehr als 6 Raten beantragen möchten, verweisen wir Sie auf den nachfolgenden Link.

eKonto / eGov Box

Hier können Sie Ihr Steuerkonto online einsehen oder diverse Steueranliegen erledigen.