Teilrevision BZO - Nutzungsplanung

Die Rütner Bevölkerung hat Anfang 2025 zur Bau- und Zonenordnung sowie zum Verkehrsrichtplan Stellung genommen. Aufgrund der Rückmeldungen hat die Gemeinde Rüti diese beiden Instrumente der Ortsplanungsrevision nochmals überarbeitet. Im März 2026 wird die Gemeindeversammlung darüber abstimmen.

Auf dieser Website wird Ihnen erklärt, was eine Nutzungsplanung und ein Verkehrsplan sind. Weiter finden Sie alle Unterlagen dazu. Ausserdem erhalten Sie hier die Zusammenfassung zu vergangenen Veranstaltungen.

Hier finden Sie den beleuchtenden Bericht der Gemeindeversammlung. 

Hier finden Sie die Medienmitteilung vom Donnerstag, 5. März 2026.

Nutzungsplanung

Die Gemeinde Rüti überprüft und aktualisiert ihre Bau- und Zonenordnung, da diese periodisch an neue Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Seit der letzten Revision im Jahr 2015 haben sich wichtige Vorgaben in den Bereichen Raumplanung, Verkehr, Wohnen, Energie und Klima verändert. Die Revision schafft die Grundlage für eine nachhaltige, qualitätsvolle und zukunftsgerichtete Entwicklung der Gemeinde und baut auf der kommunalen Strategie «Rüti leben, Rüti gestalten» und dem Räumlichen Entwicklungskonzept, kurz REK, auf.

Unterlagen zur Nutzungsplanung

Verkehrsrichtplan

Der kommunale Verkehrsrichtplan legt fest, wie sich das Verkehrsnetz der Gemeinde Rüti künftig entwickeln soll und wie verschiedene Verkehrsformen aufeinander und die Siedlung abgestimmt werden. Er ist für die Behörden verbindlich, wird von der Gemeindeversammlung beschlossen und vom Kanton genehmigt, hat jedoch keine direkten rechtlichen Auswirkungen für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Der Richtplan berücksichtigt die Vorgaben des kantonalen Richtplans sowie des regionalen Richtplans der Planungsregion Oberland.

Unterlagen zum Verkehrsrichtplan

Bisherige Veranstaltungen

Am 19. Januar führte die Gemeinde Rüti eine Informationsveranstaltung durch. Hier finden Sie die Unterlagen zur Veranstaltung. Die Videoaufzeichnung wird aufgrund mangelnder Tonqualität nicht aufgeschaltet.

Unterlagen zur Informationsveranstaltung

Veröffentlichung anonymisierte Einwendungen

Der Gemeinderat veröffentlicht auf Ersuchen eines Einwohners die im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingegangenen Einwendungen vollständig, aber in anonymisierter Form.

Unterlagen anonymisierte Einwendungen